Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Personen, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und Stellvertretern. Er wird ergänzt um mindestens drei Beisitzer die vom Vorstand berufen werden. In den Vorstand können nur Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler aus den Reihen der Mitglieder gewählt werden. Die Beisitzer sollen je nach beruflicher Qualifikation die Arbeit des Vorstandes ergänzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden, vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat insbesondere auch die Mitgliederversammlung vorzubereiten und einzuberufen, die Tagesordnung zu erstellen sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen. Er kann Arbeits-, Werk- und Dienstleistungsverträge eingehen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit drei Viertel Mehrheit kann der Vorstand (oder einzelne Vorstandsmitglieder) jederzeit abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so nimmt dessen Funktion bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein anderes Vorstandsmitglied wahr.
Seit der letzten Mitgliederversammlung setzt sich der Vorstand des Gewerbevereins Schaumberg aus folgenden Mitgliedern zusammen: